Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen

Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen

Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen

Wenn Verbraucher:innen eine Versicherung oder eine Finanzanlage in Erwägung ziehen, neigen sie oft dazu, sich an Vermittler zu wenden. Wenn diese mit dem Etikett „unabhängige Beratung“ werben, kann bei den Verbraucher:innen leicht der falsche Eindruck entstehen, dass sie es mit einem Honorarberater zu tun haben, der auch ohne Provisionen auskommt. Zwei kürzliche Gerichtsentscheidungen bestätigen jedoch die Position des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Vermittler ihre Beratung nicht als unabhängig darstellen dürfen, wenn sie Provisionen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten.

„Jemand, der Provisionen erhält, kann niemals völlig unabhängig agieren. Für Verbraucher:innen ist es entscheidend zu wissen, ob sie es mit einer wirklich unabhängigen Honorarberatung oder einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher war das oft schwer zu erkennen“, betont David Bode, Rechtsreferent beim vzbv.

Gerichte bestätigen die Ansicht des vzbv

Der vzbv hatte Klagen gegen zwei Versicherungsmakler eingereicht, wobei einer von ihnen auch als Finanzanlagenvermittler tätig war.

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Das Unternehmen „Die Finanzprüfer“ hatte eine Versicherungsberatung ohne Vermittlung beworben, obwohl es keine Zulassung als Versicherungsberater hatte. Dies wurde vom Landgericht Köln als unzulässig erachtet. Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben eine klare Trennung zwischen den Gewerbeformen des Honorarberaters und des Vermittlers vor, und das gleichzeitige Ausüben beider Tätigkeiten ist ausdrücklich untersagt.

Die „Finanzberatung Schorn“ wurde nach der Klage des vzbv vom Landgericht Bremen untersagt, mit „unabhängiger Beratung“ online zu werben. Das Gericht stellte fest, dass ein Finanzanlagenberater im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten kann, auch wenn er gelegentlich anstelle oder neben einer Provision ein Honorar erhält.

Diese beiden Gerichtsentscheidungen sind wegweisend und tragen dazu bei, dass Verbraucher:innen besser erkennen können, ob sie es mit unabhängiger Beratung oder einer Vermittlung zu tun haben, bei der auch Provisionen im Spiel sein können. Dies ist von großer Bedeutung, um fundierte Entscheidungen zu treffen, wenn es um die Empfehlung von Finanzanlagen oder Versicherungen durch Vermittler und Makler geht.

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Strengere Regeln für die Verwendung des Begriffs „unabhängig“
Um derartige Fälle künftig zu verhindern, fordert der vzbv eine gesetzliche Klarstellung im Bereich des Wertpapier- und Versicherungsvertriebs, die festlegt, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen. Ein Schutz für die Bezeichnung „unabhängig“ sollte etabliert werden, auch für werbliche Aussagen von Vermittlern.

Die geplanten Änderungen der europäischen Vorschriften im Rahmen der Kleinanlegerstrategie bieten einen vielversprechenden Ansatz für mehr Verbraucherschutz, gehen jedoch noch nicht weit genug.

„Die EU muss mit der Retail Investment Strategy sicherstellen, dass Versicherungsvermittler in Deutschland nicht irreführend mit dem Begriff „unabhängig“ werben können. In einer unabhängigen Beratung darf im Grunde kein Geld vom Produktgeber an den Berater fließen“, erklärt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv.

Beitrag basiert auf einer Pressemeldung von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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