Lebensmittelpreise sind weiterhin ein treibender Faktor der Inflation. Die Teuerungsrate für Lebensmittel liegt seit dem letzten Jahr deutlich über der allgemeinen Inflationsrate. Schon im April 2023 gaben 44 Prozent der Verbraucher:innen im Verbraucherreport des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass sie aufgrund der steigenden Preise beim Kauf von Lebensmitteln Sparmaßnahmen ergreifen. Trotzdem hat die Bundesregierung bisher keine wirkungsvollen Schritte unternommen, um die Bevölkerung angesichts der hohen Lebensmittelpreise zu entlasten. Der vzbv präsentiert nun ein Forderungspapier.
„Verbraucher:innen haben seit Monaten mit stark steigenden Lebensmittelpreisen zu kämpfen. Sie fühlen sich von den konstanten Preiserhöhungen im Supermarkt alleingelassen. In den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden und Anfragen zu den steigenden Lebensmittelpreisen“, erklärt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Während die Inflationsrate zuletzt bei 4,5 Prozent lag, sind die Lebensmittelpreise erneut überdurchschnittlich um 7,5 Prozent gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Bei bestimmten Lebensmitteln wurden Preiserhöhungen von bis zu 80 Prozent beobachtet, so Ramona Pop.
Preisgipfel der Bundesregierung zu Lebensmittelpreisen
„Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung den steigenden Lebensmittelpreisen Einhalt gebietet und Lösungen auf die Tagesordnung setzt. Deshalb muss die Bundesregierung alle relevanten Akteur:innen zu einem Preisgipfel zusammenbringen und endlich Maßnahmen erarbeiten“, so Ramona Pop.
Um Verbraucher:innen produktspezifische Preisvergleiche zu erleichtern, sollten Lebensmitteleinzelhändler dazu verpflichtet werden, die Preise ihrer Produkte öffentlich im Internet zugänglich zu machen. Da die meisten Lebensmittel-Discounter nur Einzelpreise online veröffentlichen, müssen Verbraucher:innen auf Angebotsprospekte zurückgreifen und sich vor Ort im Geschäft informieren. „Eine vollständige Preistransparenz bietet echten Mehrwert für Verbraucher:innen. Sie könnten Preise leichter vergleichen und ihren Einkauf danach ausrichten. Das spart bares Geld“, so Ramona Pop.
Darüber hinaus fordert der vzbv die Bundesregierung auf, eine Preisbeobachtungsstelle einzurichten, die über die Erhebung von Verbraucher- und Erzeugerpreisen durch das Statistische Bundesamt hinausgeht. Diese Stelle sollte die Preisentwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfassen und so aufzeigen, wie sich die Preisentwicklung zusammensetzt. Dadurch könnten Schlüsse auf Inflationstreiber gezogen werden.
Um die Preistransparenz im Supermarkt zu erhöhen, sollten Hersteller dazu verpflichtet werden, ihre „Mogelpackungen“ mit deutlichen Warnhinweisen zu versehen, wenn sie das Gewicht oder die Verpackungsgröße des Produkts in den letzten sechs Monaten geändert haben. Der Hinweis sollte in ausreichender Größe abgedruckt sein und Gewichtsänderungen in Prozentangaben enthalten. Auf diese Weise können Verbraucher:innen Mogelpackungen auf den ersten Blick erkennen.
Eine Einmalzahlung würde direkt den Menschen zugutekommen, die von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht sind – Menschen, die sich die immer teurer werdenden Lebensmittel kaum noch leisten können. Die Einmalzahlung sollte jährlich an die entsprechenden Haushalte ausgezahlt werden und die realen Kostensteigerungen widerspiegeln.
„Verbraucher:innen, die von den Preissteigerungen im Lebensmittelbereich besonders betroffen sind, weil sie beispielsweise Geringverdiener sind, müssen von der Bundesregierung finanziell entlastet werden. Eine Einmalzahlung, analog zur Energiepreispauschale, hätte eine gezielte Wirkung“, so Ramona Pop. „Als Auszahlungsweg für diese Einmalzahlung kann der Direktzahlungsmechanismus genutzt werden, der derzeit im Bundesministerium der Finanzen für die künftige Auszahlung eines Klimageldes geschaffen wird.“
Das Bundeskartellamt sollte eine Sektoruntersuchung im Lebensmitteleinzelhandel durchführen, um zu ermitteln, wie sich Marktstrukturen und Wettbewerbsbedingungen auf die Lebensmittelpreise auswirken. Bereits 2014 kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die vier national tätigen Lebensmitteleinzelhändler rund 85 Prozent des bundesweiten Absatzes des Lebensmitteleinzelhandels auf sich vereinen und ihre Marktmacht auch für die Verhandlung mit den Herstellern nutzen.
Beitrag basiert auf einer Pressemeldung von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.