Parship-Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig

Parship-Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig

Parship darf seine Nutzer:innen nicht mehr automatisch zwölf Wochen vor Ablauf ihrer Verträge verlängern, so hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Dieses Urteil gilt für Verträge mit Erstlaufzeiten von bis zu einem Jahr, die Nutzer:innen mit der Dating-Plattform bis Ende Februar 2022 abgeschlossen haben. Das Urteil stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die Rechte der Verbraucher:innen zu schützen, die oft erhebliche finanzielle Belastungen durch diese automatischen Verlängerungen erfahren.

Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), betont die Wichtigkeit dieses Urteils für die Nutzerinnen und Nutzer von Parship: „Es ist ein großer Erfolg für die Nutzerinnen und Nutzer von Parship, dass das Gericht die Vertragsverlängerungen größtenteils für unzulässig erklärt hat. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher geht es hier oft um mehrere hundert Euro.“

Das Gericht beanstandete die Kündigungsklausel von Parship, insbesondere in Bezug auf Verträge mit Laufzeiten von sechs und zwölf Monaten. Die Richter folgten der Argumentation des vzbv, dass es für Mitglieder unzumutbar ist, mindestens zwölf Wochen vor Vertragsende kündigen zu müssen, wenn sie sich nicht erneut für ein ganzes Jahr an die Plattform binden möchten. Lediglich bei von Anfang an längeren Verträgen, die in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten haben, sei diese Praxis hinnehmbar. Eine einjährige Vertragsverlängerung kann jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein.

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Das Gericht lehnte eine fristlose Kündigung gemäß § 627 BGB ab, die laut vzbv Parship-Nutzer:innen zustehen sollte. Ob ein fristloses Kündigungsrecht für Online-Dating-Plattformen wie Parship gilt, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Das Urteil des OLG Hamburg hat die Anwendung von § 627 BGB auf Parship verweigert, was den vzbv dazu veranlasst, eine Revision zu prüfen, sobald die genauen Urteilsgründe vorliegen.

Fischer hebt die Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Nutzer:innen und Anbieter hervor: „Die Dating-Plattform erfragt viele sehr private Informationen von den Nutzerinnen und Nutzern. Die Angaben werden laut Betreiber nach psychologisch fundierter Methode bewertet und das Ergebnis auch allen anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Das erfordert deutlich mehr Vertrauen als bei der Offline-Partnervermittlung. Ob den Nutzerinnen und Nutzern ein fristloses Kündigungsrecht zusteht, wird wohl erst der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden.“

Dieses Urteil ist das Ergebnis einer Musterfeststellungsklage, die der vzbv im Jahr 2021 eingereicht hatte und an der sich 1.219 Verbraucher:innen beteiligt hatten.

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Beitrag basiert auf einer Pressemeldung von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.