Breitbandversorgung: vzbv fordert pauschal 15 Euro Schadensersatz bei zu langsamem Internet

Breitbandversorgung: vzbv fordert pauschal 15 Euro Schadensersatz bei zu langsamem Internet

Obwohl bereits seit fast zwei Jahren allen Bürger:innen ein Anrecht auf Breitbandversorgung zusteht, sind die bisherigen Ansprüche oft nur auf dem Papier verankert. Selbst wenn Verbraucher:innen Zugang zu schnellem Internet haben, erleben sie häufig Verzögerungen und Ausfälle, da die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht in vollem Umfang geliefert wird. Angesichts der anstehenden Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Erhöhung der Mindestbandbreite für das Recht auf Breitbandversorgung und die Einführung eines monatlichen Pauschalbetrags von 15 Euro als Schadensersatz bei unzureichendem Internet.

Monatlich 15 Euro Schadensersatz bei zu langsamer Internetverbindung

„Ein zu langsames Internet ist eine ernsthafte Belastung für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen der tatsächlichen und der vertraglich zugesagten Bandbreite zu groß ist, sollten Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden. Der vzbv schlägt einen monatlichen Pauschalbetrag von 15 Euro vor, der vom monatlichen Tarifpreis abgezogen wird, solange die Diskrepanz nicht behoben ist“, erklärt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

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Verbraucher:innen haben derzeit ein Minderungsrecht in solchen Fällen, doch die Durchsetzung gestaltet sich problematisch. Die Anbieter berechnen die Minderung intransparent und zu niedrig oder gewähren unter Umständen gar keine Minderung. „Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Schritt in Richtung besserem Verbraucherschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Praxis bleiben jedoch viele Verbraucher:innen auf der Strecke und erhalten nicht ihr angemessenes Recht“, beklagt Pop.

Recht auf Breitbandversorgung

„Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Recht auf Breitbandversorgung ernsthaft in Angriff nimmt. Die Mindestbandbreite muss angehoben und Bürger:innen mit einem entsprechenden Anspruch müssen endlich umfassend versorgt werden“, unterstreicht Pop. In der Praxis sollte die Bundesnetzagentur die Anbieter verpflichten, unterversorgte Haushalte an das Breitbandnetz anzuschließen.

Das Recht auf Breitbandversorgung soll die wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe für alle gewährleisten. Derzeit haben Endnutzer:innen grundsätzlich Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload sowie einer Latenz von maximal 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung hatte eine Erhöhung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download bis Mitte 2023 zugesagt und ist nun gefordert, dieses Versprechen einzulösen.

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Beitrag basiert auf einer Pressemeldung von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.